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Mi 30.11.2016
Statistik Quelle: Ruhr Nachrichten vom Mi 30.11.2016 16:49
Öffentliche Partys an "stillen" Feiertagen sind in Bayern verboten, am Karfreitag erst recht. Aus Protest meldete der Bund für Geistesfreiheit die "Heidenspaß-Party" an und kämpfte sich durch alle Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht - mit Erfolg. Nachricht lesen...
Party am Karfreitag: Verfassungsgericht kippt strikten Feiertagsschutz
Öffentliche Partys an "stillen" Feiertagen sind in Bayern verboten, am Karfreitag erst recht. Aus Protest meldete der Bund für Geistesfreiheit die "Heidenspaß-Party" an und kämpfte sich durch alle Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht - mit Erfolg. Nachricht lesen...